Zitierungen von § 62a StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62a StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 StBerG Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (vom 01.08.2022)
... Die §§ 57 und 57a, 62, 62a , 63 bis 66, 69 bis 71 sowie 80 Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten für ...
§ 83 StBerG Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen (vom 01.08.2021)
... des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nach § 57 Absatz 1 unterliegen, § 62a Absatz 1 bis 4, 7 und 8  ...
§ 85 StBerG Bundessteuerberaterkammer (vom 01.08.2022)
... des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nach § 57 Absatz 1 unterliegen, § 62a Absatz 1 bis 4, 7 und 8  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 21 NotBRMoG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nach § 57 Absatz 1 unterliegen, § 62a Absatz 1 bis 4, 7 und 8 sinngemäß." 17. § 84 Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nach § 57 Absatz 1 unterliegen, § 62a Absatz 1 bis 4, 7 und 8 sinngemäß." 19. § 86 wird wie folgt geändert: a) ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... der Berufsausübungsgesellschaft (1) Die §§ 57 und 57a, 62, 62a , 63 bis 66, 69 bis 71 sowie 80 Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten für ...

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 13 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 8 AnwDienstlG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... beschäftigter Personen § 62 Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 62a ". 2. § 62 wird durch die folgenden §§ 62 und 62a ersetzt:  ... § 62a". 2. § 62 wird durch die folgenden §§ 62 und 62a ersetzt: „§ 62 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen ... dass eine andere dieser Personen die Verpflichtung nach Satz 1 vorgenommen hat. § 62a Inanspruchnahme von Dienstleistungen (1) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ...


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