Zitierungen von § 40 StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 StBerG Rücknahme und Widerruf der Bestellung (vom 01.08.2021)
...  (3) In Verfahren wegen des Widerrufs der Bestellung nach Absatz 2 Nr. 7 ist § 40 Abs. 4 entsprechend anzuwenden. Wird das Gutachten ohne zureichenden Grund nicht innerhalb der ... des Absatzes 2 Nr. 6 nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 . § 40 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Bei beruflicher Niederlassung im ... der beabsichtigten beruflichen Niederlassung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2. § 40 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Bei beruflicher Niederlassung im Ausland richtet sich die ...
§ 48 StBerG Wiederbestellung (vom 01.08.2021)
... Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen. (2) Die Vorschriften des § 40 gelten vorbehaltlich des Absatzes 3 entsprechend für die Wiederbestellung. (3) ...
§ 50 StBerG Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... Person ein Grund vorliegt, der bei einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten nach § 40 Absatz 2 zur Versagung der Bestellung führen würde. (2) Steuerberatern und ...
§ 55b StBerG Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (vom 16.03.2023)
... oder Aufsichtsorgan ist ausgeschlossen, wer einen der Versagungstatbestände des § 40 Absatz 2 erfüllt oder gegen wen eine der in Absatz 5 Satz 3 genannten Maßnahmen verhängt ...
§ 55h StBerG Bürogemeinschaft (vom 01.08.2022)
... sein, wenn in der anderen Person ein Grund vorliegt, der bei einem Steuerberater nach § 40 Absatz 2 Nummer 2 zur Versagung der Bestellung führen würde. (3) Die in der ...
§ 69 StBerG Bestellung eines allgemeinen Vertreters (vom 12.04.2008)
... Vertreter. Der Vertreter muß ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ( §§ 40 , 42) sein. (2) Dem Vertreter stehen im Rahmen der eigenen Befugnisse die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
V. v. 12.11.1979 BGBl. I S. 1922; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 443
§ 38 DVStB Wiederbestellung (vom 31.12.2024)
...  (3) Die bestellende Steuerberaterkammer prüft, ob die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes gegeben sind. Vor der Entscheidung ist die Steuerberaterkammer zu hören, der der ... im Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehört hat. § 40 Abs. 4 des Steuerberatungsgesetzes ist sinngemäß anzuwenden. (4) Unter den Voraussetzungen des § 48 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
...  (3) Vor der Rücknahme ist der Betroffene zu hören." 27. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 21 NotBRMoG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... und wird das Wort „stehen" durch das Wort „steht" ersetzt. 8. In § 40 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 3" durch die Wörter „Satz 2 Nummer 3" ersetzt. ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Person ein Grund vorliegt, der bei einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten nach § 40 Absatz 2 zur Versagung der Bestellung führen würde. (2) Steuerberatern und ... oder Aufsichtsorgan ist ausgeschlossen, wer einen der Versagungstatbestände des § 40 Absatz 2 erfüllt oder gegen wen eine der in Absatz 5 Satz 3 genannten Maßnahmen verhängt ... sein, wenn in der anderen Person ein Grund vorliegt, der bei einem Steuerberater nach § 40 Absatz 2 Nummer 2 zur Versagung der Bestellung führen würde. (3) Die in der ...


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