interne Verweise§ 51 StBerG Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (vom 26.10.2024) ... Beteiligt sich ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter an einer Mandatsgesellschaft ( § 53 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ), so hat er für die Einhaltung der Berufspflichten nach § 52 Absatz 1 bis 3 durch die ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
V. v. 12.11.1979 BGBl. I S. 1922; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 443
§ 40 DVStB Verfahren (vom 01.08.2022) ... prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob die Voraussetzungen nach § 53 Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes erfüllt sind. (3) Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung ...
§ 53 DVStB Weiterer Inhalt des Versicherungsvertrages (vom 01.05.2025) ... mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht für Berufsausübungsgesellschaften, die nach § 53 Absatz 1 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes nicht anerkennungspflichtig sind und für die auch keine freiwillige Anerkennung nach § ... nicht anerkennungspflichtig sind und für die auch keine freiwillige Anerkennung nach § 53 Absatz 1 Satz 3 des Steuerberatungsgesetzes beantragt oder erfolgt ist. (3) Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, daß die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... § 52 Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft § 53 Anerkennung § 54 Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht ... „(3) Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung nach § 53 . Die Ausnahme von der Anerkennungspflicht nach § 53 Absatz 1 Satz 2 bleibt ... bedürfen der Anerkennung nach § 53. Die Ausnahme von der Anerkennungspflicht nach § 53 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." 9. In § 33 Satz 1 werden die Wörter ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtsteuerberatenden Berufs treten. Die §§ 51 bis 55h gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs ... Mitarbeiter der Berufsausübungsgesellschaft bleibt unberührt. § 53 Anerkennung (1) Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung durch ... Die zuständige Steuerberaterkammer kann zur Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Absatz 2 die Vorlage geeigneter Nachweise einschließlich des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung ... zu den Buchstaben a bis d. (2) Für Berufsausübungsgesellschaften, die nach § 53 Absatz 1 Satz 2 nicht anerkennungspflichtig sind, gilt Absatz 1 Nummer 2 und 4 mit der Maßgabe entsprechend, ... wurde, gilt diese Anerkennung als Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 53 . (2) Berufsausübungsgesellschaften, die 1. am 1. August 2022 ... die 1. am 1. August 2022 bestanden, 2. nach § 53 Absatz 1 anerkennungsbedürftig sind und 3. nicht nach Absatz 1 als anerkannt gelten, ... (§ 55)" durch die Angabe „Berufsausübungsgesellschaft ( § 53 )" ersetzt. 80. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In ...
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 6 ViVaJuRG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Beteiligt sich ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter an einer Mandatsgesellschaft ( § 53 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ), so hat er für die Einhaltung der Berufspflichten nach § 52 Absatz 1 bis 3 durch die ... „(5) Beteiligt sich eine Berufsausübungsgesellschaft an einer Mandatsgesellschaft ( § 53 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ), so hat sie für die Einhaltung der Berufspflichten nach den Absätzen 1 bis 3 durch die ... 3 durch die Mandatsgesellschaft Sorge zu tragen. Absatz 4 gilt entsprechend." 5. § 53 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 10 RDAufStG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... durch die Wörter „in der Bundesrepublik Deutschland" ersetzt. 13. In § 53 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „des Kammerbezirks zuständig, in der" durch die Wörter ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 53 Absatz 1 Satz 2 nicht anerkennungspflichtig sind" durch die Wörter „nicht anerkannt werden ...
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