Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) eingetragen ist." 33. § 56 wird wie folgt gefasst: § 56 Weitere berufliche Zusammenschlüsse ... eingetragen ist." 33. § 56 wird wie folgt gefasst: § 56 Weitere berufliche Zusammenschlüsse (1) Steuerberater und ... Nummern 5 und 5a ersetzt: 5. als Angestellte von Berufskammern der in § 56 Abs. 1 genannten Berufe, 5a. als Angestellte, wenn sie im Rahmen des ... des § 3 Nr. 1 bis 3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56 ) ist auch ohne Zustimmung des Mandanten zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder ... vor." 41. In § 72 Abs. 1 wird die Angabe § 56 Abs. 3" durch die Angabe § 56 Abs. 2" ersetzt. 42. § 73 wird ... In § 72 Abs. 1 wird die Angabe § 56 Abs. 3" durch die Angabe § 56 Abs. 2" ersetzt. 42. § 73 wird wie folgt gefasst: § 73 ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... § 55h Bürogemeinschaft". e) Die Angabe zu § 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 (weggefallen)". f) Die ... e) Die Angabe zu § 56 wird wie folgt gefasst: „ § 56 (weggefallen) ". f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ ... die Gesellschafter der Bürogemeinschaft nach Absatz 2 entsprechend." 12. § 56 wird aufgehoben. 13. § 57 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz ... § 58 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird die Angabe „ § 56 Abs. 1" durch die Wörter „§ 50 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) ... „§ 50 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) In Nummer 6 wird die Angabe „ § 56 Abs. 4" durch die Wörter „§ 50 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 15. ... Satz 1 werden die Wörter „und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften ( § 56 )" gestrichen. 17. § 66 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1665/v23761.htm