Zitierungen von § 58 StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 StBerG Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen (vom 12.04.2008)
... ausübt. Als berufliche Niederlassung eines ausschließlich nach § 58 angestellten Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gilt seine regelmäßige, ...
§ 57 StBerG Allgemeine Berufspflichten (vom 01.08.2022)
... Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 3 Nr. 4 sowie der §§ 58 und 59. Eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem ...
§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit (vom 01.08.2022)
... oder einer Berufsausübungsgesellschaft, 3. Angestellte, die nach § 58 mit dem Recht der Zeichnung Hilfe in Steuersachen leisten. (2) Eine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
V. v. 12.11.1979 BGBl. I S. 1922; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363
§ 42 DVStB Nachweis der besonderen Sachkunde
... Die steuerliche Beratung kann auch im Rahmen einer Tätigkeit als Angestellter nach § 58 des Gesetzes erfolgt sein. (7) Einschlägig im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 2 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 9 APAReG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... § 58 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I ...

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... überwiegend ausübt. Als berufliche Niederlassung eines ausschließlich nach § 58 angestellten Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gilt seine regelmäßige, ... Beruf des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten unvereinbar." 35. § 58 Satz 2 Nr. 5 wird durch folgende Nummern 5 und 5a ersetzt: „5. als Angestellte ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... auch ohne Einwilligung des Auftraggebers offenbart werden." 14. § 58 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 56 Abs. ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 10 RDAufStG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind" ersetzt. 19. § 58 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Nr. 1 bis 3" ...


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