interne Verweise§ 70 StBerG Bestellung eines Praxisabwicklers (vom 12.04.2008) ... der Ablehnung entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer. (5) § 69 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. (6) Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen eines ... für Rechnung der Erben. (7) Die Bestellung kann widerrufen werden. (8) § 69 Abs. 6 gilt entsprechend, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der Erben oder des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat." 39. Dem § 69 wird folgender Absatz 7 angefügt: (7) Ist ein Steuerberater oder ... der Ablehnung entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer. (5) § 69 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. (6) Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer ... Rechnung der Erben. (7) Die Bestellung kann widerrufen werden. (8) § 69 Abs. 6 gilt entsprechend, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der Erben oder des ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
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