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Zitierungen von § 148 StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 148 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 149 StBerG Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge (vom 01.08.2022)
... Entscheidung über die Rüge als unbegründet zurückgewiesen, so ist § 148 Abs. 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Stellt das Landgericht fest, daß die Rüge wegen der ... Entscheidung zurück oder wird der Antrag als unzulässig verworfen, so gilt § 148 Abs. 2 Satz 1 entsprechend. (3) Wird der Rügebescheid, den Fall des § 82 Abs. 3 Satz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... zu fünf Jahren, 5. Ausschließung aus dem Beruf." 52. § 148 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz wird wie folgt gefasst: „Dasselbe gilt, wenn das ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... durch die Wörter „Mitglied der Steuerberaterkammer, das" ersetzt. 70. § 148 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...
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