interne Verweise§ 81 StBerG Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022) ... (3) Für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften sind § 89 Absatz 5, die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111d entsprechend anzuwenden. (4) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... die folgenden Angaben eingefügt: „§ 89a Leitungspersonen § 89b Rechtsnachfolger". l) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: ... (3) Für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften sind § 89 Absatz 5, die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111d entsprechend anzuwenden." ... 1 bis 5 sind auf anerkannte Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden. Die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111e gelten entsprechend. (7) § ... werden." 37. Nach § 89 werden die folgenden §§ 89a und 89b eingefügt: „§ 89a Leitungspersonen Leitungspersonen einer ... die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung gehört. § 89b Rechtsnachfolger Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen ... 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern Im Fall einer Rechtsnachfolge ( § 89b ) treten Rechtsnachfolger der Berufsausübungsgesellschaft in diejenige Lage des Verfahrens ...
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