Zitierungen von § 89b StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89b StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 StBerG Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022)
...  (3) Für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften sind § 89 Absatz 5, die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111d entsprechend anzuwenden. (4) ...
§ 82 StBerG Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung (vom 01.08.2022)
... 5 sind auf anerkannte Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden. Die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111e gelten entsprechend. (7) § ...
§ 111d StBerG Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern (vom 01.08.2022)
... Fall einer Rechtsnachfolge ( § 89b ) treten Rechtsnachfolger der Berufsausübungsgesellschaft in diejenige Lage des Verfahrens ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... die folgenden Angaben eingefügt: „§ 89a Leitungspersonen § 89b Rechtsnachfolger". l) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst:  ... (3) Für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften sind § 89 Absatz 5, die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111d entsprechend anzuwenden."  ... 1 bis 5 sind auf anerkannte Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden. Die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111e gelten entsprechend. (7) § ... werden." 37. Nach § 89 werden die folgenden §§ 89a und 89b eingefügt: „§ 89a Leitungspersonen Leitungspersonen einer ... die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung gehört. § 89b Rechtsnachfolger Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen ... 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern Im Fall einer Rechtsnachfolge ( § 89b ) treten Rechtsnachfolger der Berufsausübungsgesellschaft in diejenige Lage des Verfahrens ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed