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Zitierungen von § 111c StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111c StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 StBerG Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022)
... sind § 89 Absatz 5, die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111d entsprechend anzuwenden. (4) Bevor die Rüge erteilt wird, ist das ...
§ 82 StBerG Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung (vom 01.08.2022)
... anzuwenden. Die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111e gelten entsprechend. (7) § 153 Absatz 2 gilt ...
§ 111b StBerG Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften (vom 01.08.2022)
... Die Berufsausübungsgesellschaft wird vorbehaltlich des § 111c Absatz 1 Satz 2 im berufsgerichtlichen Verfahren durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. (2) Von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 1 RVG Geltungsbereich (vom 01.01.2023)
... § 118e der Bundesrechtsanwaltsordnung, nach § 103b der Patentanwaltsordnung oder nach § 111c des Steuerberatungsgesetzes . Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige ...
§ 41 RVG Besonderer Vertreter (vom 01.08.2022)
... § 118e der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 103b der Patentanwaltsordnung oder § 111c des Steuerberatungsgesetzes als besonderer Vertreter bestellt ist, kann von dem Vertretenen die Vergütung eines zum ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
...  § 111b Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften § 111c Besonderer Vertreter § 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern  ... sind § 89 Absatz 5, die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111d entsprechend anzuwenden." c) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden ... entsprechend anzuwenden. Die §§ 89b und 111a Absatz 2 sowie die §§ 111b bis 111e gelten entsprechend. (7) § 153 Absatz 2 gilt entsprechend." ... obliegenden Pflichten." 45. Nach § 111 werden die folgenden §§ 111a bis 111f eingefügt: „§ 111a Berufsgerichtliches Verfahren ... (1) Die Berufsausübungsgesellschaft wird vorbehaltlich des § 111c Absatz 1 Satz 2 im berufsgerichtlichen Verfahren durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. (2) Von ... (3) § 51 Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. § 111c Besonderer Vertreter (1) Hat die Berufsausübungsgesellschaft keinen gesetzlichen ...
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