Artikel 2 - Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag (2. IT-StaatsvertragÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt *). Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder der IT-Staatsvertrag nach seinem § 12 Absatz 2 außer Kraft tritt.


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*)
Der Vertrag am 01.12.2024 in Kraft getreten (siehe Bekanntmachungen z.B. für Bayern oder für Sachsen). Eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt fehlt bislang.
**)
Die Verkündung erfolgte am 30. Oktober 2024.



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