Artikel 37 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 37 Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)


Artikel 37 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. November 2024 EDDL-IFR-PV

Die Zweihundertachtzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf) vom 20. August 2004 (BAnz. S. 21.673), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis)

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Zitierungen von Artikel 37 Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 37 SektMindAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SektMindAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 63 SektMindAnpV Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 34 tritt am 23. Januar 2025 in Kraft. (3) Artikel 37 tritt am 28. November 2024 in ...


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