Artikel 45 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 45 Änderung der Zweihunderteinunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Memmingen)


Artikel 45 ändert mWv. 7. November 2024 EDJA-IFR-PV

Die Zweihunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Memmingen) vom 6. Juli 2021 (BAnz AT 23.07.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2021 (BAnz AT 30.08.2021 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis)



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