Artikel 56 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 56 Änderung der Zweihunderteinundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim)


Artikel 56 ändert mWv. 7. November 2024 EDNX-IFR-PV

Die Zweihunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim) vom 26. Juni 2013 (BAnz AT 05.07.2013 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis)



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