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Anlage 1
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Anlage 1 - Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV)
V. v. 06.11.2024
BGBl. 2024 I Nr. 346
Geltung ab 08.11.2024; FNA: 806-22-17-1
Berufliche Bildung
Schlussformel
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Anlage 2
Anlage 1 (zu
§ 7 Absatz 1
) Zeugnis über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anlage 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Schlussformel
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Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 1 BBFVerfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BBFVerfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBFVerfV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 7 BBFVerfV Maßgaben zur Ausgestaltung des Zeugnisses bei Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit und des Bescheides bei Feststellung der überwiegenden oder teilweisen Vergleichbarkeit
... oder nach § 41c Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung wird nach Maßgabe der
Anlage 1
ausgestaltet. (2) Der Bescheid nach § 50c Absatz 3 Satz 1 des ...
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