Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Erste Verordnung über die Neufestsetzung der Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz (1. BSHGEinkGrV k.a.Abk.)

G. v. 22.05.1986 BGBl. I S. 830; aufgehoben durch Artikel 35 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.07.1986; FNA: 2170-1-18-1 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
| |
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3

Eingangsformel



Auf Grund des § 82 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) der durch Gesetz vom 21. Juni 1985 (BGBl. I S. 1081) eingefügt worden ist, wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1



Der Grundbetrag nach § 79 Abs. 1 und 2 des Gesetzes beträgt 757 Deutsche Mark, der Grundbetrag nach § 81 Abs. 1 1.136 Deutsche Mark und der Grundbetrag nach § 81 Abs. 2 2.272 Deutsche Mark.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2



Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 152 des Bundessozialhilfegesetzes auch im Land Berlin.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1986 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed