Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- Dieses Gesetz dient der Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023).