Start
>
BAProVFFPrV
>
§ 5
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 5 - Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProVFFPrV)
V. v. 26.11.2024
BGBl. 2024 I Nr. 378
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 806-22-6-89
Berufliche Bildung
1 Änderung
§ 4
←
→
§ 6
§ 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit"
§ 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
Der Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten" nach
§ 8
,
2.
Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership" nach
§ 9
.
§ 4
←
→
§ 6
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 5 BAProVFFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BAProVFFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProVFFPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 BAProVFFPrV Inhalt und Gliederung der Prüfung
... 4, 2. Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" nach
§ 5
...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BAProVFFPrV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/16754/a320031.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed