Artikel 1 - Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) (17. EDDW-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 383; Geltung ab 20.03.2025

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 20. März 2025 EDDW-IFR-PV

Die Zweihundertzweiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) vom 23. März 2005 (BAnz. S. 5919), die zuletzt durch Artikel 39 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 339) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis)



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