Zitierungen von Artikel 3 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 JStG 2024 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5b ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 45a EStG Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (vom 06.12.2024)
... macht. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 3 Nummer 18 Buchstabe b G. v. 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) wurde sinngemäß in Absatz 6 konsolidiert. ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... Dezember 2021 erzielt oder getätigt werden. § 3 Nummer 72 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist erstmals für Photovoltaikanlagen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, ... die nach dem 17. Juli 2020 enden. (8a) § 4g Absatz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. (8b) § 4h in der Fassung des ... werden. § 6 Absatz 5 Satz 7 und § 16 Absatz 3 Satz 5 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) sind für Übertragungen von Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 18. Oktober ... sind, sich selbst zu unterhalten. § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. § 10 Absatz 2c in der Fassung des ... 387) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. § 10 Absatz 2c in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist erstmals auf Vorsorgeaufwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2027 an die ... geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden. § 23 Absatz 1 Satz 4 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. (32) § 32 Absatz 4 Satz 1 ... § 40 Absatz 4, § 40a Absatz 5 Satz 2 und § 40b Absatz 5 Satz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) sind in allen offenen Fällen anzuwenden. (38) § 40a Absatz 2, 2a und 6 in ... 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) geändert worden ist, ist erstmals anzuwenden auf Kapitalerträge, die dem Gläubiger ... 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) und § 45b Absatz 2 bis 7 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) sind erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember ... nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. § 50 Absatz 2 Satz 8 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. § 50 Absatz 4 in der am 1. Januar ... 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) geändert worden ist, ist erstmals anzuwenden auf Kapitalerträge, die dem Gläubiger ... 31. Mai 2022 beginnen. § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. ... deren Geburt nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt. § 67 Satz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) ist auf Anträge anzuwenden, die nach dem 5. Dezember 2024 eingehen. (50) ...


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