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Artikel 3 bis 6 - Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)

Artikel 3 bis 6 (Änderung weiterer Vorschriften)


Artikel 3 bis 6 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 3 bis 6 SchAnpG 2

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 bis 6 SchAnpG 2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchAnpG 2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 3 HSeeZGuSeeRÄndG Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
... sich auf dem Festlandsockel befinden, vom 13. Juni 1990 (BGBl. 1990 II S. 494), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juni 2002 (BGBl. I S. 1815) geändert worden ist, wird ...