Zitierungen von § 95 WDO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WDO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 WDO Beschleunigungsgebot, Fristen
... innerhalb von sechs Monaten seit der Mitteilung über die Aufnahme von Vorermittlungen nach § 95 Absatz 2 Satz 2 eingeleitet worden ist. Im Sinne dieses Absatzes gilt das Verfahren bereits mit Erlass ...
§ 35 WDO Selbstständigkeit der Disziplinarvorgesetzten
... dürfen höhere Vorgesetzte diese Entscheidung nicht ändern. (4) § 95 Absatz 3 und § 99 bleiben ...
§ 98 WDO Antrag auf Einleitung des Verfahrens
... ein Dienstvergehen festgestellt, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht verhängt, gilt § 95 Absatz 4 entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Verfahren nach § ...
§ 101 WDO Einstellung
... ab, so hat sie diese Entscheidung gleichzeitig mit der Einstellungsverfügung zuzustellen; § 95 Absatz 4 gilt ...
§ 143 WDO Kosten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
... Kosten des Verfahrens, die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 95 Absatz 4 , § 98 Absatz 2, § 101 Absatz 3 Satz 2, § 125, § 131 Absatz 4 und § 132 ...
§ 144 WDO Notwendige Auslagen
... Verteidigerin oder eines sonstigen Verteidigers. (9) Für die Vorermittlungen nach § 95 , die Antragsverfahren nach § 95 Absatz 4, § 98 Absatz 2, § 101 Absatz 3 Satz 2, ... (9) Für die Vorermittlungen nach § 95, die Antragsverfahren nach § 95 Absatz 4 , § 98 Absatz 2, § 101 Absatz 3 Satz 2, § 125, § 131 Absatz 4 und § 132 ...
§ 145 WDO Entscheidung über die Kosten
...  (4) Sieht die Einleitungsbehörde nach Abschluss der Vorermittlungen nach § 95 von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens ab oder stellt sie das gerichtliche ...
§ 151 WDO Übergangsvorschriften
... vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, weiter anzuwenden. (5) § 95 Absatz 2 Satz 2 und 3 ist nicht anzuwenden auf gerichtliche Disziplinarverfahren, bei denen die Vorermittlungen vor dem ... denen die Vorermittlungen vor dem 1. April 2025 aufgenommen worden sind. (6) § 95 Absatz 3 Satz 1 und 2 ist nicht anzuwenden auf gerichtliche Disziplinarverfahren, bei denen die Vorermittlungen vor dem ...


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