§ 1 - Heimtier-Einreiseorte-Verordnung (HeimEinV)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 427
Geltung ab 24.12.2024 bis 21.04.2026; FNA: 7831-15-1 Tierseuchenbekämpfung

§ 1 Liste der Einreiseorte



Die Liste der Einreiseorte nach Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 1; L 115 vom 6.5.2015, S. 43), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/822 (ABl. L, 2024/822, 6.3.2024) geändert worden ist, ergibt sich aus der Anlage.



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