Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.11.2022 aufgehoben
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§ 11 - Tierärztegebührenordnung (GOT)

V. v. 28.07.1999 BGBl. I S. 1691; aufgehoben durch § 12 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 7830-1-4 Organisation und Aufbau
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§ 11 Inkrafttreten



1Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Tierärzte vom 2. September 1971 (BGBl. I S. 1520) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 1988 (BGBl. I S. 191) außer Kraft.



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