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§ 2 - Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BTWahlFrAbkV k.a.Abk.)

V. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 436
Geltung ab 28.12.2024; FNA: 111-1-10 Wahlrecht

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2024.

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