Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe (StBBerÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 443; Geltung ab 31.12.2024, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 31. Dezember 2024 StBPPV § 18

In § 18 Absatz 2 Satz 2 der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung vom 25. November 2022 (BGBl. I S. 2105), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 157) geändert worden ist, wird die Angabe „2024" durch die Angabe „2026" ersetzt.



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