§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes, das zuletzt durch
Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 wird die Angabe „255 Euro" durch die Angabe „259 Euro" ersetzt.
- 2.
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 259