1Diese Anordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
2Auf vor dem Inkrafttreten eingeleitete Disziplinarverfahren sind weiterhin das
Bundesdisziplinargesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung sowie die
Delegationsanordnung BEV vom
24. August 2005 (BGBl. I S. 2515) anzuwenden.
3Maßnahmen, die nach dem bisherigen Recht getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam.