Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- textile Rohstoffe und Erzeugnisse,
- 6.
- Beraten von Kunden sowie Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 7.
- Entwickeln und Gestalten von Entwürfen,
- 8.
- Konstruieren von Geweben,
- 9.
- Herstellen von Geweben,
- 10.
- Ausführen von Abschlussarbeiten und Instandsetzen von Geweben,
- 11.
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.