Zitierungen von § 9a DepotG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a DepotG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DepotG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9c DepotG Elektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht (vom 15.12.2023)
... soweit nicht Absatz 2 etwas anderes bestimmt. (2) Die §§ 7, 8 und 9a finden keine ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 43 EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug (vom 15.12.2023)
... oder in ein ausländisches Register eingetragen oder über die Sammelurkunden im Sinne des § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind; b) der Schuldner der nicht ...
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (vom 01.01.2024)
... die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen oder über die Sammelurkunden im Sinne des § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen, soweit es sich nicht um Wandelanleihen oder Gewinnobligationen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 4 eWpGEG Änderung des Depotgesetzes
... durch die Wörter „von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1" ersetzt. 4. Nach § 9a wird folgender § 9b eingefügt: „§ 9b Elektronische ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 15 ZuFinG Änderung des Depotgesetzes
... soweit nicht Absatz 2 etwas anderes bestimmt. (2) Die §§ 7, 8 und 9a finden keine Anwendung." 4. In § 24 Absatz 3 werden nach dem Wort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed