Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 12 1. FiMaNoG Änderung des Depotgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43 wie folgt gefasst: „§ 43 Übergangsregelung zum Ersten ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43 wie folgt gefasst: „ § 43 Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz". 2. § 1 ... Anhangs zu dieser Verordnung genannte Kerndienstleistung im Inland erbringen." 3. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Übergangsregelung zum Ersten ... im Inland erbringen." 3. § 43 wird wie folgt gefasst: „ § 43 Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz Ein Kreditinstitut, ...
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