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Zitierungen von § 9b DepotG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9b DepotG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DepotG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)
V. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1882
§ 6 eWpRV Anforderungen an die vorzusehenden Eintragungsarten nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... vorsehen. § 8 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere und § 9b Absatz 2 des Depotgesetzes bleiben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 4 eWpGEG Änderung des Depotgesetzes
... § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1" ersetzt. 4. Nach § 9a wird folgender § 9b eingefügt: „§ 9b Elektronische Schuldverschreibungen in ... ersetzt. 4. Nach § 9a wird folgender § 9b eingefügt: „ § 9b Elektronische Schuldverschreibungen in Sammeleintragung (1) Für elektronisch ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 15 ZuFinG Änderung des Depotgesetzes
... dieses Gesetzes sind auch elektronisch begebene, vertretbare Wertpapiere." 2. § 9b wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... durch die Wörter „am elektronischen Wertpapier" ersetzt. 3. Nach § 9b wird folgender § 9c eingefügt: „§ 9c Elektronische Wertpapiere ...