Zitierungen von § 10 PAngV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PAngV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAngV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 5 3. ReiseRÄndG Änderung der Preisangabenverordnung
... geändert werden." c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 4 VDLRÄndG Änderung der Preisangabenverordnung
... 1. In § 6 werden die Absätze 7 und 8 die Absätze 6 und 7. 2. § 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 6 VerbrKredRLUG Änderung der Preisangabenverordnung
... Kreditgeber außer den Sollzinsen keine weiteren Kosten verlangt." 3. § 10 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird aufgehoben. b) ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 7 VerbrRRLUG Änderung der Preisangabenverordnung
... „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ersetzt. 4. In § 10 Absatz 1 Nummer 6 wird das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 11 WohnImmoKredRLUG Änderung der Preisangabenverordnung
... durch das Wort „Verbraucher" ersetzt. 9. § 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort ...


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