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Artikel 5 - Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (BwESuÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Wehrpflichtgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. März 2025 WPflG § 25

In § 25 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 392) geändert worden ist, wird die Angabe „29e" durch die Angabe „29f" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BwESuÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwESuÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 1 WDModG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 72 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...