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§ 2 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBRWidVertrAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 85
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 2030-14-246 Beamte

§ 2 Vertretung bei Klagen



Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übertragen, soweit es für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig war.