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§ 7 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMWSBBesBeihUnffAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 86
Geltung ab 02.08.2022; FNA: 2030-14-247 Beamte

§ 7 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 2022 in Kraft.

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