Artikel 6 - Dritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100; Geltung ab 02.04.2025
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Artikel 6 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. April 2025 SchSV § 3

Die Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 28) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 3 Absatz 3 Nummer 4 wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 6 Dritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Artikel 3 FlaggRuaÄndG Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 25. März 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In Anlage 1a Teil 6 Kapitel 1 ...


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