§ 11 FischHV Inverkehrbringen von lebenden Muscheln ... Verkehr gebracht werden, wenn sie 1. aus Erzeugungsgebieten nach § 12 Abs. 1 oder Umsetzungsgebieten nach § 12 Abs. 2 stammen, bei Pilgermuscheln gilt dies jedoch ... 1. aus Erzeugungsgebieten nach § 12 Abs. 1 oder Umsetzungsgebieten nach § 12 Abs. 2 stammen, bei Pilgermuscheln gilt dies jedoch nur für Tiere aus Aquakulturen, ...