Zitierungen von § 6 KHTFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KHTFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHTFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KHTFV Auszahlung der Fördermittel
... der Fördermittel im Rahmen des jeweiligen Vorhabens (Verwendungsnachweis) innerhalb der in § 6 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist an das Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt. Die ...
§ 7 KHTFV Rückforderung von Fördermitteln
... verwendet worden sind, insbesondere weil die in dem Förderbescheid des Landes nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festzulegende zeitliche Bindung unterschritten worden ist; die Höhe der Rückforderung ... 6. in dem Förderbescheid des jeweiligen Landes keine zeitliche Bindung nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festgelegt wurde, 7. das jeweilige Land die in § 6 Absatz 3 Satz 1 genannten ... Bindung nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festgelegt wurde, 7. das jeweilige Land die in § 6 Absatz 3 Satz 1 genannten Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig dem Bundesamt für ... vorgelegt hat oder 8. das jeweilige Land den Verwendungsnachweis nicht innerhalb der in § 6 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist oder der durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 6 Absatz 4 ... 6 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist oder der durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 6 Absatz 4 Satz 2 verlängerten Frist dem Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt hat.  ... Fördermitteln zu erreichen ist, 4. die in dem Förderbescheid des Landes nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festzulegende zeitliche Bindung unterschritten worden ist oder 5. die Eröffnung ...
§ 8 KHTFV Aufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung
... des Förderverfahrens und zur Übermittlung der in den §§ 4 und 6 genannten Angaben und Unterlagen in einem einheitlichen Format oder in einer maschinell ... bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln, zu den gestellten Anträgen und zu den nach § 6 Absatz 3 übermittelten Daten zur ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed