Der Antrag auf Vergabe eines Brennrechts ist vom Brennereibesitzer unter Angabe der Erzeugung der Brennerei in den Referenzjahren 1987, 1988, 1989 bis zum 1. Juli 1991 (Ausschlußfrist) bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach auf vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Für Brennereien, die nach dem 31. Januar 1990 erstmals Alkohol erzeugen oder erzeugt haben, ist die in §
15 Abs. 1 des
Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 22. Juni 1990 (GBl. I Sonderdruck Nr. 1441) genannte Brennbestätigung des ehemaligen VEB Kombinats Spirituosen, Wein und Sekt nachzuweisen.