§ 3 - Schweizerische-Geldforderungen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung (CHGeldERAV)

V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 123
Geltung ab 01.05.2025; FNA: 319-87-2 Zwischenstaatliche Rechtshilfe

§ 3 Formular



Für ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen stellt das Bundesamt für Justiz über seine Internetseite www.bundesjustizamt.de ein Formular elektronisch zur Verfügung, das neben Angaben zu der zu vollstreckenden Entscheidung und der betroffenen Person auch die nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 3 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages erforderliche Erklärung ermöglicht.



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