Der Ausbildungsberuf Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik wird
- 1.
- gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 30, Elektromaschinenbauer, der Anlage A der Handwerksordnung sowie
- 2.
- gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.