§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Elektromaschinenbauer-Ausbildungsverordnung vom 15. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2683) außer Kraft.
interne Verweise§ 12 MaATElektronAusbV Übergangsregelung ... bisherigen Vorschriften vereinbaren. (3) Ist für die Ausbildung in dem in § 13 Satz 2 genannten Ausbildungsberuf nach Landesrecht der Besuch eines schulischen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1238; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1490
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