Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MaATElektronAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaATElektronAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MaATElektronAusbV Berufsfeldbreite Grundbildung, Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8, 9 und 10 nachzuweisen. (2) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine ...
Anzeige