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Artikel 2 - Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg) (EDDB-IFR-PV-NF k.a.Abk.)
Anm. d. Red.: Hier wird angenommen, dass die abgelöste VO gleichzeitig mit Inkrafttreten der Nachfolge-VO außer Kraft treten soll und es sich bei der Formulierung der Datumangabe oben um einen Fehler handelt.