interne Verweise§ 1 AuslZuschlV Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen ... eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, so wird dem Dienstort eine Zonenstufe nach Anlage 1 zugeteilt. (2) Ist ein Dienstort nicht in Anlage 1 aufgeführt, so wird der ... dem Dienstort eine Zonenstufe nach Anlage 1 zugeteilt. (2) Ist ein Dienstort nicht in Anlage 1 aufgeführt, so wird der Dienstort einer Zonenstufe nach Anlage 2 zugeteilt. (3) ... einer Zonenstufe nach Anlage 2 zugeteilt. (3) Ist ein Dienstort weder in Anlage 1 noch in Anlage 2 aufgeführt, so richtet sich die Zuteilung des Dienstortes zu einer ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung AA (AABGebV)
V. v. 23.08.2021 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 140
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