Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 02.10.2025

Wortlaut - Hundertfünfundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn) (EDFH-IFR-PV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 27.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 154
Geltung ab 02.10.2025; FNA: 96-1-2-145-1 Luftverkehr
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Wortlaut

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(hier nur Fundstellen- und Änderungsnachweis, gesamter Text siehe BGBl.)



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