Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zum Altersübergangsgeld (AltÜbgGV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.1991 BGBl. I S. 2342; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 810-1-43-1 Arbeitsförderung
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§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.



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