Verordnung zur Ablösung der Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg) (EDVE-IFR-PV-NF k.a.Abk.)
Artikel 1 Hundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg)
Artikel 1 ändert mWv. 27. November 2025 EDVE-IFR-PV
Anm. d. Red.: Hier wird angenommen, dass die abgelöste VO gleichzeitig mit Inkrafttreten der Nachfolge-VO außer Kraft treten soll und es sich bei der Formulierung der Datumangabe oben um einen Fehler handelt.