Verordnung zur Ablösung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) (EDDV-IFR-PV-NF k.a.Abk.)

V. v. 07.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 190; Geltung ab 27.11.2025
Eingangsformel
Artikel 1 Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Artikel 2 Außerkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verordnet aufgrund

-
des § 33 Absatz 2 der Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 31 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist, und

-
des § 32 Absatz 4c Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert worden ist,

im Benehmen mit dem Umweltbundesamt:

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Artikel 1 Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)


Artikel 1 ändert mWv. 27. November 2025 EDDV-IFR-PV offen

(siehe Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover))

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Artikel 2 Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 27. November 2025 EDDV-IFR-PV offen

Die Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 1. August 2003 (BAnz. S. 19.422), die zuletzt durch Artikel 36 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 339) geändert worden ist, tritt am 27. November 2025 *) außer Kraft.

---

*)
Anm. d. Red.: Hier wird angenommen, dass die abgelöste VO gleichzeitig mit Inkrafttreten der Nachfolge-VO außer Kraft treten soll und es sich bei der Formulierung der Datumangabe oben um einen Fehler handelt.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 27. November 2025 in Kraft.

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Schlussformel



Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung

Dr. Baumann



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