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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Einhundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Erfurt-Weimar)
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. EDDE-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. EDDE-IFR-PV-ÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 1 2. EDDE-IFR-PV-ÄndV Änderung der Einhundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Erfurt-Weimar)
... EFD) nicht unter 1915 zu überfliegen.
Fehlanflugpunkt: 10,1 DME ERF (0,7 DME EFD)."
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 25. Dezember 2025 in Kraft.
Langen, den
10. September ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17107/v326173.htm
